Was bedeutet das für Eigentümer?
Wer jetzt eine Gasheizung oder Ölheizung besitzt und diese weiter betreiben möchte, muss nichts tun – es gibt keine rückwirkenden Pflichten. Muss die Heizung irgendwann ausgetauscht werden, liegt die Entscheidung über die neue Technologie künftig frei bei den Eigentümerinnen und Eigentümern.
Wichtig zu wissen: Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil an zertifizierten Bio-Brennstoffen verwenden. Entsprechende Tarife bieten viele Energieversorger bereits heute an. Dabei ist zu beachten: Die Grüngastarife sind deutlich teurer als reguläres Erdgas.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt nach aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Ob und wie die Konditionen angepasst werden, soll bis zum Sommer 2026 zwischen den Koalitionspartnern geklärt werden. Für Eigentümer, die bereits heute in Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärme investieren möchten, gilt: Die aktuellen Förderkonditionen sind attraktiv – und könnten sich jederzeit ändern.
Wir empfehlen, gerade jetzt bei einer Erstberatung im Haus herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche Strategie für Sie sinnvoll ist !!
