Was bedeutet das für EigentümerInnen?
- Im Gebäudeenergiegesetz gab und gibt es mit wenigen Ausnahmen keine Austauschpflicht für fossile Heizungen. Im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz soll das so bleiben.
- Im Landkreis hat noch keine Gemeinde ihren Wärmenetzplan in Kraft gesetzt - von daher konnten und können auch nach den aktuellen Regeln Gas- und Ölheizungen uneingeschränkt eingebaut werden.
- Die aktuellen Regeln sind klar und nachvollziehbar. Wie die neuen Regeln ausgestaltet werden, um einen 'freiwilligen' Umstieg hin zu erneuerbarer Energie anzustoßen, wird sich im Gesetzgebungsverfahren herausbilden.
- Bisher sind VermieterInnen nicht verantwortlich dafür, dass MieterInnen nach einem Heizungstausch die Variante mit den niedrigsten Verbrauchskosten bekommen. Das soll sich ändern!
- Die Finanzierung der Föderung soll bestehen bleiben. Die aktuellen Förderkonditionen sind attraktiv – und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern!
- Der Europaweite CO2- Umlagemechanismus bleibt unberührt.
- Die Auswirkungen außenpolitischer Konflikte auf die Preise importierter fossiler Brennstoffe bleiben unkalkulierbar.
Wenn also in den nächsten Jahren eine Heizungserneuerung ansteht oder angedacht ist, lohnt es sich, gut abzuwägen ob die alten oder die neuen Regeln für Sie attraktiver sein können.
Für Eigentümer, die bereits heute in Biomasse, Wärmepumpe oder Fernwärme investieren möchten, könnte gelten: "Die Taube in der Hand ist besser als der Spatz auf dem Dach"
Wir empfehlen daher, gerade jetzt bei einer Erstberatung bei uns im Haus herauszufinden, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen und welche Strategie für Sie sinnvoll ist !!
